A. Bedarfsgrundlage
- Jeder Mensch hat eine eigene Persönlichkeit, hat eigene Fähigkeiten und Ressourcen, die seine Entwicklung befähigen.
- Jeder Mensch hat im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe in Bezug auf seine Lebensgestaltung.
- Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Beziehungen und ist Teil der Gesellschaft.